Allgemein
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Führerschein
Teilnehmer:
- Personen die 18 Jahre alt sind und körperlich und geistig zum Führen von Flurförderfahrzeugen geeignet sind.
Lehrinhalte Theorie:
- gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, BGV A1, DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention,
DGUV Vorschrift 68 – Flürförderfahrzeuge
- Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unterweisungspflicht
- Aufbau – und Funktion von Flürförderfahrzeugen
- Fahrphysikalische Grundlagenvermittlung
- Standsicherheit
- Tragfähigkeit
- Schwerpunkt des Fahrzeuges
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- theoretische Prüfung
Lehrinhalte Praxis:
- Tragen der persönliche Schutzausrüstung (Betriebsvorschriften)
- Einweisung in das Arbeitsgerät Flürförderfahrzeug (Gabelstapler)
- Fahrpraktische Übungen
- Stapelübungen
- praktische Fahrprüfung
Lehrgangsdauer 1 Tag Theorie mit Prüfung
1 Tag Praxis mit Prüfung
Zielgruppe:
- Personen, die mit Hubarbeitsbühnen umgehen müssen oder schon erste Erfahrungen gesammelt haben. Technisches Verständnis.
- Mindestens 18 Jahre alt und eine gesundheitliche Eignung muss vorhanden sein
Rechtliche Grundlagen:
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV 1 (BGV A1)
- DGUV Grundsatz 308-003
- DGUV Grundsatz 309-003
- DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
Inhalte:
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der BG
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienervorschriften
- Sicherheitsregel, persönliche Schutzausrüstung
- Bauarten und Baugruppen von Hubbühnen
- Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltungen, Notablass
- Sichtkontrolle, Funktionsprobe, Wartungs- und Reparaturen
- Verhalten bei Unfällen
- Prüfbuch, Prüfung
- Standsicherheit und Fahrbetrieb
- Transport und Verkehrswege
- Praktische Fahrübungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Abschluss:
- personenbezogener „Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen“
- Zertifikat Hubarbeitsbühnenbediener
Lehrgangsdauer 1 Tag
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